Stiftung ProJustitia

Auftrag

Zweck der Stiftung ist
  • die Rechtstatsachenforschung zur Praxis der deutschen Strafjustiz in der Gegenwart besonders zu fördern und diese Ergebnisse zu publizieren,
  • die Förderung innovativer und praxisbezogener Projekte zur Lösung aktueller Missstände im Strafverfahren und die Entwicklung konstruktiver Beiträge zur demokratischen Rechtsordnung,
  • die Umsetzung der Lösungsansätze in Zusammenarbeit mit Verantwortungsträgern aus Politik, Wirtschaft und Verbänden der Praxis zur Verbesserung der Effektivität des Grundrechtsschutzes (auch Individualrechtsschutz) im Strafverfahren.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist kein Rechtshilfeverein, der etwa finanzielle Mittel anbietet und sie kann und darf sich nach ihrer Satzung auch nicht in laufende Verfahren einmischen.


© Stiftung ProJustitia 2007
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